Springermesser statt Geodreieck – das nimmt ein 13-jähriger mit in den Unterricht in der Stadt Bogen.
Aber ein Messer ist dem Schüler nicht genug, er hat noch ein weiteres Butterflymesser in der Tasche.
Beide werden dem Teenager von der Schulleitung abgenommen, die auch die Polizei verständigt.
Der Schüler hat die Messer zwar nicht benutzt, aber allein der Besitz ist nach dem Waffengesetz schon eine Straftat.