Der Gärtner ist in diesem Fall nicht der Mörder – aber eventuell ein Einbrecher.
Eine Rentnerin will Gartenarbeiten erledigen lassen, antwortet auf eine Annonce und bekommt dann Besuch von einem angeblichen Gärtner.
Der will alleine für die Vorbesichtigung 7.000 Euro haben, später noch mal 3.500 Euro.
Nein danke, sagt die Rentnerin und informiert die Polizei.
Die hält es für möglich, dass der Mann Haus und Grundstück ausspähen wollte.