Flammen und dichter Rauch über Mitterfels im Kreis Straubing-Bogen.
Im Februar brennt hier eine Scheune, verletzt wird niemand.
Schnell ist klar:
Das war Brandstiftung.
Gegen den Täter hat das Straubinger Amtsgericht jetzt ein Urteil gefällt.
Der 42-Jährige Zündler bekommt knapp zwei Jahre auf Bewährung.
Obendrauf noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Auf die Frage, warum er die Scheune angezündet hat, kann der Mitterfelser nicht konkret antworten.
Er schiebt seine Tat unter anderem auf seine eigene Verzweiflung wegen der Krebserkrankung seiner Frau.