Wer an einem Schulbus vorbei fährt, darf das nur sehr langsam machen.
Im Landkreis Dingolfing-Landau erfasst gestern ein Auto ein Kind.
Der Bub geht in Niederviehbach hinter seinem Schulbus über die Straße, als das Unglück passiert.
Schwer verletzt bleibt der 7-Jährige auf der Straße liegen.
Zeugen leisten dem Kind erste Hilfe.
Jetzt prüft die Polizei, mit welcher Geschwindigkeit das Auto an dem Schulbus vorbei gefahren ist.
Erlaubt ist nur Schrittgeschwindigkeit.
Die Straßenverkehrsordnung legt klare Verhaltensregeln fest, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.
Nähert sich ein Bus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, ist das Überholen untersagt.
An haltenden Bussen mit aktiviertem Warnblinklicht dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (etwa 5 km/h) vorbeifahren.
Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr, sofern keine bauliche Trennung der Fahrbahnen besteht.
Besonders wichtig ist, dass ein- und aussteigende Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden dürfen.
Bei Schulbussen, die durch ein orangefarbenes Schild mit Kindermotiv gekennzeichnet sind, ist höchste Vorsicht geboten.