Nicht nur in Großstädten steigt die Zahl der E-Scooterfahrer,
auch bei uns in Niederbayern sind immer mehr Menschen mit den E-Rollern unterwegs.
Dabei kommt es leider auch immer öfter zu Unfällen –
teilweise, weil die Menschen nicht mit den speziellen Regelungen vertraut sind.
Allgemein gilt: In Fußgängerzonen müssen die E-Fahrzeuge draußen bleiben.
Auch das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ gilt in diesem Fall NUR für Fahrräder.
Bei unerlaubtem Fahren kann ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro anfallen.