Rostbratwürstchen? Dürfen auch aus Niederbayern kommen!
Das entscheidet jetzt das Oberlandesgericht München und gibt einem Metzger aus Geiselhöring recht.
Der hat nämlich „Mini-Rostbratwürstchen“ im Sortiment und ist deswegen in einen Rechtsstreit geraten.
Mit dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste.
Tatsächlich haben die Niederbayern jetzt recht bekommen und dürfen ihre Mini-Rostbratwürste weiter verkaufen.
Es bleibt dabei: Nur der Begriff „Nürnberger Rostbratwurst“ bleibt geschützt