Rechtlich gesehen, steht der dritten Startbahn am Flughafen in München nichts mehr im Weg.
Im Sommer beantragt die Airport Geschäftsführung ewiges Baurecht –
und bekommt das auch.
Einige Gegner reichen jetzt Klage ein.
Der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern
und einige Anwohner schließen sich zusammen.
Als Bündnis klagen sie gegen den sogenannten „Ewigkeitsbescheid“ –
und zwar vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Sie werfen den Verantwortlichen vor, dass das ewige Baurecht gegen rechtsstaatliche Standards verstößt.
Mit ihrer Klage wollen sie einen möglichen Bau der dritten Startbahn am Flughafen verhindern.