Urteil: lebenslange Haft –
das ist für einen 43-Jährigen nichts Neues.
Der Mann sitzt bereits im Gefängnis und wird jetzt nochmal schuldig gesprochen.
Wegen Mordes.
Schon vor zwei Jahren hat er einen Mithäftling in der JVA Straubing angegriffen.
Das Opfer fällt ins Koma und stirbt Anfang des Jahres.
Tatmotiv ist Habgier gewesen, meinen die Richter.