Neue Regelung: Niederbayerische Fischotter dürfen doch geschossen werden

19. August 2024 , 12:29 Uhr

Der Fischotter und der Wolf –

beide Raubtiere polarieiseren Bayern.

Vor kurzem hat die Regierung den Umgang mit Fischottern geregelt.

Die Tiere dürfen ab sofort in Ausnahmefällen abgeschossen werden –

zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft.

Die neue Regelung soll ein Kompromiss für Tierschützer und Teichwirte sein.

Zwar gilt das Gesetz in ganz Bayern,

Aktuell wird es aber nur in Regierungsbezirken angewandt, in denen es genügend Fischotter gibt.

Darunter auch Niederbayern.

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