Um die Wurscht geht es vor kurzem vor dem Oberlandesgericht München.
Das gibt einem Metzger aus Geiselhöring Recht.
Wegen seiner „Mini-Rostbratwürstchen“ hat ihn der Schutzverband Nürnberger Bratwürste ins Visier genommen.
Wie schon gemeldet, bekommen die Niederbayern Recht.
Udo Siegmund von der Metzgerei Franz Ostermeier:
Denn geschützt ist nur die Herkunftsangabe „Nürnberger Rostbratwürste“.