Stadt gegen Festwirt heißt es vor kurzem im Landshuter Landgericht.
Hier wird vor kurzem der Fall des ehemaligen Landshuter Dult-Festwirts Peter Vorholzer verhandelt.
Vorholzer hat die Stadt verklagt, weil er in den Jahren 2017 und 2018 nicht als Festwirt für die Bartlmädult ausgewählt wird
Obwohl das beste Angebot beide Male von ihm kommt.
Deswegen fordert er Schadensersatz –
Und hat jetzt einen Teilerfolg erreicht.
Laut Landgericht soll die Stadt Landshut dem Ex-Festwirt 190.000 Euro Schadenersatz für die Dult von 2017 zahlen.
Für 2018 weist das Gericht die Klage zurück.
Vorholzer will sich jetzt nochmal mit seinen Anwälten beraten.
Der Rechtsstreit geht also vielleicht bald in eine neue Runde.